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gesetzliche Einlagensicherung

Grundsätzlich muss jedes Kreditinstitut einen Einlagenschutz für Ihr Tagesgeldkonto und Festgeldkonto bis einen Betrag 100.000 € leisten. Das bedeutet für Sie, dass im Fall einer Bankenpleite Sie Ihr Geld bis zu diesem Betrag zurückerhalten. Darüber hinaus leisten viele Banken freiwillig eine viel höhere Versicherungsleistung. Wie hoch dieser ist, erfahren Sie unseren Beiträge über die Tagesgeldkonten oder den verlinkten Anbieterseiten. Noch im Vorjahr bis Dezember 2010 war dieser Einlagenschutz nur bei 50.000 € pro Bankkunde, dieser wurde also mit der Erhöhung der Einlagensicherung vom 31.12.2010 verdoppelt.

Rechenbeispiele bis Dezember 2010:

  1. Anlage: 40.000 € -> Absicherung: 40.000 €
  2. Anlage: 50.000 € -> Absicherung: 50.000 €
  3. Anlage: 75.000 € -> Absicherung: 50.000 € (Obergrenze 50.000 €)
  4. Anlage: 150.000 € -> Absicherung: 50.000 € (Obergrenze 50.000 €)

    Fazit: Bis 50.000 € waren Sie 2010 abgesichert.

    Rechenbeispiele ab Januar 2011:

      1. Anlage: 40.000 € -> Absicherung: 40.000 €
      2. Anlage: 50.000 € -> Absicherung: 50.000 €
      3. Anlage: 75.000 € -> Absicherung: 75.000 €
      4. Anlage: 150.000 € -> Absicherung: 100.000 € (Obergrenze 100.000 €)

        Fazit: Bis 100.000 € sind Sie abgesichert.

        Tipp: Bei hohen Einlagen -> Einlagen auf mehrere Banken aufteilen!

        Es werden die gesamten Guthaben eines Kunden bei jeweiligen Bank zugrunde gelegt, nicht pro Konto. Es ist also irrelevant, ob Sie drei verschieden Konten bei einer Bank haben, welche jeweils unter 20.000 € liegen, es zählen die summierten Guthaben.

        Rechenbeispiel des Guthabens bei nur einer Bank:

        1. Girokontoguthaben bei Bank A: 1.000 €
        2. Festgeldguthaben bei Bank A: 75.000 €
        3. Tagesgeldguthaben bei Bank A: 50.000 €
        • Gesamtguthaben: 126.000 € -> abgesichert sind nur 100.000 €.

        Bei einem Einlagenschutz von 100.000 € ist also nicht das gesamte Guthaben mit mehreren Konten bei einer Bank abgesichert. Hier lohnt es sich, zur Risikominimierung das Geld auf verschiedene Kreditinstitute aufzuteilen. So können Sie Ihre Einlagen auf 100.000 € pro Bank begrenzen und überschreiten damit bei keinem Kreditinstitut die Begrenzung der Einlagensicherungs. So sind Sie komplett abgesichert.

        Rechenbeispiel des Guthabens bei mehreren Banken:

        1. Girokontoguthaben bei Bank A: 1.000 €
        2. Festgeldguthaben bei Bank A: 75.000 €
        3. Tagesgeldguthaben bei Bank B: 50.000 €
        • Gesamtguthaben: 126.000 € -> 100% abgesichert, also die gesamten 126.000 €

        Fazit zur gesetzlichen Einlagensicherung: Diese Rechenbeispiele zeigen also, dass die Erhöhung der Einlagensicherung eine starke Verbesserung des Kundenschutzes bedeutet. Mit kleinen Tricks, wie dem Einlagensplitting auf mehrere Banken können Sie die Absicherungsgrenzen sogar beliebig ausweiten. Jedoch weist die gesetzliche Einlagenschutz in exotischen Fällen Lücken auf: Als die isländische Kaupthing Bank und ihr deutscher Ableger Kaupthing Edge insolvent wurden, musste der Staat die Einlagensicherung übernehmen und bis 20.880 € pro Kunde auszahlen. Da jedoch der Staat Island aufgrund seiner kleinen Größe nicht liquide genug war, zogen sich Auszahlungen in die Länge. Insgesamt wurden alle Auszahlungen zugesichert, aber alleine die zeitliche Verzögerung ist ärgerlich für die Anleger. Daher empfehlen wir, bei Banken aus Kleinststaaten den gesetzlichen Einlagenschutz kritisch zu betrachten. Dieser Einlagenschutz ist nur der vorgeschriebene Mindestschutz, ein weiterer Schutzmechanismus ist der:

        Einlagensicherungsfond

        Ein zweites Sicherungssystem besteht aus dem Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken, den es seid über 25 Jahren gibt. Er sichert die Kunden-Einlagen bis zur Höhe von 30% des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank, zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll ab.

        Rechenbeispiel 1:

        • Eigenkapital der Bank: 100 Milliarden Euro
        • Absicherung aller Kundenguthaben: 30 Milliarden Euro (30%)

        Der Unterschied zum gesetzlich vorgeschriebenen Einlagenschutz ist, dass diese Zusatzabsicherung sich immer auf die gesamten Kundenguthaben bezieht. Der Betrag von 30 Milliarden Euro aus dem Einlagensicherungsfond sind also für die gesamten Kundeneinlagen, unabhängig vom Guthaben eines einzelnen Kunden.

        Rechenbeispiel 1:

        • Bankeigenkapital: 100 Milliarden Euro
        • abgesichert durch Einlagensicherungsfond: 30 Milliarden Euro.
        • gesamte Kundeneinlagen: 40 Milliarden Euro
        • Absicherungshöhe: 75% (30 von 40 Mrd. Euro)

        Rechenbeispiel 2:

        • Bankeigenkapital: 200 Milliarden Euro
        • abgesichert durch Einlagensicherungsfond: 60 Milliarden Euro
        • gesamte Kundeneinlagen: 50 Milliarden Euro
        • Absicherungshöhe: 100% (50 von 50 Mrd. Euro)

        Dieser Schutz gilt nur für Privatkundenkonten, Interessenten für Firmenkonten sollten die AGB dafür anfordern. Auch private Kunden können die AGB und Hinweise zur Einlagensicherung auf der Webseite der Direktbank abrufen. In unserem Tagesgeldkonto Vergleich sind die Einlagesicherungen unserer Tagesgeld-Tipps dargestellt. So können Sie anhand Ihrer geplanten Anlagehöhe die Sicherheit des Tagesgeldkontos abwägen.

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