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gesetzliche Einlagensicherung:

Bis jetzt galt: Bisher gab es für Einlagen an deutschen Kreditinstituten folgende gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung: Es wurde 90% der Einlagen, also Geldanlagen pro Kunde bis zu einer Höhe von 20.000 € abgesichert. Im Fall einer Bankenpleite erhielt der Anleger also 90% seiner Spareinlagen ausgezahlt. Bei einer Anlage von 10.000 € wurden 9.000 € wieder ausgezahlt.

Neu: Dieser Einlagenschutz wird jetzt EU-weit bei allen Kreditinstituten ausgeweitet. Ab dem 01. Juni 2009 gilt: Es werden die vollen 100% der Einlagen bis zu einer Höhe von 50.000 € abgesichert. Also werden die ganzen Spareinlagen bis zu dieser Summe abgesichert und im Fall der Bankenpleite komplett zurückgezahlt. Diese erhöhte Sicherheit soll das Vertrauen der Kunden zu Spareinlagen bei den Banken wieder erhöhen und Anleger vor größeren Pleiten schützen.

Weiterer Schutz: Einlagensicherungsfond deutscher Banken

Daneben gilt bei vielen deutschen Banken weiterhin eine zweite, freiwillige und zusätzliche Absicherungsstufe, der Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken: Er sichert die Kunden-Einlagen bis zur Höhe von 30% des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank, zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll ab. Wenn ein Kreditinstitut ein Eigenkapital in Höhe von 500 Millionen Euro aufweist, dann sind die Kundeneinlagen zusätzlich bis 150 Millionen Euro insgesamt abgesichert.

Der zusätzliche Einlagensicherungsfond-Schutz gilt nur für Privatkundenkonten. Interessenten für Firmenkonten sollten die AGB dafür anfordern. Auch private Kunden können die AGB und Hinweise zur Einlagensicherung auf der Webseite der Direktbank abrufen.

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